Temperaturen in Kühl- und Tiefkühlräumen automatisch erfassen, dokumentieren und überwachen. Alarm per Telefonanruf bei Abweichung – lückenlose HACCP-Dokumentation ohne Klemmbrett.
Zweimal am Tag ein Thermometer in die Hand nehmen, die Zahl auf ein Formular schreiben, abheften. Dazwischen liegen vierzehn Stunden, in denen niemand weiß, was in Ihren Kühlräumen passiert. Genau in dieser Lücke verderben Waren, reißen Kühlketten und entstehen Dokumentationslücken. Wir schließen sie – kabellos, ohne Eingriff in IT oder Gebäude: Messung im Minutentakt statt zweimal am Tag, Alarm per Telefonanruf bis jemand quittiert, prüfbereite HACCP-Dokumentation auf Knopfdruck. Funkreichweite bis 15 km je Sensor, bis zu 10 Jahre Batterielaufzeit, Hosting in Deutschland und DSGVO-konform.
HACCP steht für „Hazard Analysis and Critical Control Points“, auf Deutsch Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte. Es ist kein Gütesiegel, sondern die Grundlage des gesetzlich geforderten Eigenkontrollsystems: Lebensmittelunternehmer müssen anhand einer eigenen Gefahrenanalyse ermitteln, an welchen Stellen die Sicherheit eines Produkts kippen kann, dort Grenzwerte festlegen, sie überwachen, bei Abweichungen korrigieren und das Ergebnis nachweisbar dokumentieren. Wie umfangreich das ausfällt, richtet sich nach Art und Größe des Betriebs. Rechtliche Grundlage ist Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene; sie verpflichtet Lebensmittelunternehmer zu einem ständigen Verfahren nach HACCP-Grundsätzen, sieht für kleine Betriebe ausdrücklich Erleichterungen vor und nimmt die Primärproduktion aus. Wichtig für die Praxis: Das Gesetz schreibt das Ergebnis vor, nicht das Werkzeug. Ob Sie mit Klemmbrett arbeiten oder mit Funksensoren, ist Ihre Entscheidung – der Nachweis muss in beiden Fällen lückenlos sein. Welche Lenkungspunkte für Sie gelten, ergibt sich aus Ihrer eigenen Gefahrenanalyse; in Betrieben mit gekühlter oder tiefgekühlter Ware ist die Temperatur fast immer einer der zentralen Punkte, weil sie darüber entscheidet, ob sich Keime vermehren, und weil Lebensmittelkontrolle, Zertifizierer und Kunden sie zuerst prüfen.
Ein Kontrollgang um sechs Uhr früh und einer um acht Uhr abends ergeben zwei Messwerte pro Tag. Das sind zwei Momentaufnahmen und zweiundzwanzig Stunden Vermutung. Ihre Dokumentation ist damit formal vollständig und inhaltlich blind. Sechs Situationen fallen genau in diese Lücke:
Manuell wird ein- bis zweimal täglich gemessen, nur zu Arbeitszeiten; automatisch alle 5 bis 15 Minuten, rund um die Uhr. Nachts, am Wochenende und an Feiertagen gibt es manuell keine Aufzeichnung, automatisch bleibt die Reihe lückenlos. Die Reaktionszeit sinkt vom nächsten Kontrollgang auf wenige Minuten. Schleichende Defekte fallen manuell praktisch nie auf, in der Kurve dagegen lange vor dem Grenzwert. Handschriftliche Listen sind nachträglich änderbar, automatische Aufzeichnungen tragen einen Zeitstempel und lassen sich von Anwendern nicht ändern. Und im Audit ersetzt der Export eines beliebigen Zeitraums als PDF die Suche im Ordner.
Ein kleiner Funksensor pro Messstelle, ein Gateway pro Standortbereich, eine Steckdose. Der Sensor misst, schickt den Wert per LoRaWAN an das Gateway, das Gateway an ein Rechenzentrum in Deutschland. Ihre Kälteanlage bleibt unberührt, Ihr Netzwerk auch.
Der häufigste Grund, warum Temperaturüberwachung wieder abgeschafft wird, ist nicht der Preis, sondern die Fehlalarme. Ein nackter Luftfühler reagiert auf jede geöffnete Tür, jeden Abtauzyklus und jede Anlieferung und meldet Werte, die mit dem Zustand der Ware nichts zu tun haben. Deshalb messen wir mit Pufferfühlern: Der Sensor steckt in einem Medium, dessen Wärmeträgheit der Ware nachempfunden ist, und zeigt damit, was tatsächlich mit dem Produkt passiert. Nach fünf Minuten offener Tür steht ein Luftfühler bei etwa plus acht Grad und löst Alarm aus, ein Pufferfühler bewegt sich um wenige Zehntelgrad – die Ware ist unverändert kalt. Ein Alarmsystem, das zu oft schreit, wird stummgeschaltet, und dann nützt es genau in dem Moment nichts, in dem es zählt.
Eine E-Mail um drei Uhr nachts ist keine Alarmierung, sondern eine Nachricht, die morgens gelesen wird. Die Eskalationskette ist deshalb mehrstufig und frei konfigurierbar, je Raum und je Zeitfenster: Zuerst greift eine Karenzzeit, sodass Alarm erst entsteht, wenn der Wert eine definierte Zeit lang außerhalb bleibt. Dann gehen Push und E-Mail an die Schicht. Reagiert niemand, ruft das System automatisch an, nennt per Sprachansage Raum, Messwert und Grenzwert und verlangt eine Quittierung per Tastendruck. Bleibt sie aus, wählt es nach einer eingestellten Wartezeit die nächste Person, danach Haustechnik oder Kälteanlagenbauer. Jeder Alarm, jeder Anrufversuch, jede Quittierung und jede Korrekturmaßnahme wird mit Zeitstempel protokolliert – denn auditrelevant ist nicht der Alarm, sondern der Nachweis der Reaktion.
Eine HACCP-Software muss genau eine Frage sicher beantworten: War es in Raum X am Tag Y durchgehend kalt genug – und wenn nicht, was wurde getan? Dafür landen die Messwerte automatisch mit Zeitstempel in der Auswertung, ohne dass Anwender sie nachträglich ändern können: lückenlose Messreihen je Messstelle, Grenzwerte und Karenzzeiten individuell je Raum, Alarme, Quittierungen und Korrekturmaßnahmen im selben Protokoll, Export als PDF oder CSV für jeden Zeitraum und Rechte je Rolle, sodass eine Filiale nur ihren Standort sieht und die Qualitätssicherung alles. In den allermeisten Konzepten nicht ersetzt wird das kalibrierte HACCP-Thermometer zum Einstechen: Kerntemperaturen bei Wareneingang, nach dem Garen und bei der Ausgabe misst kein fest installierter Raumfühler. Die Räume überwacht die Technik rund um die Uhr, die Produkte prüft Ihr Team punktuell – beides gehört ins HACCP-Konzept und für beides erwarten Prüfer in aller Regel einen gültigen Kalibriernachweis.
Die Bestandsaufnahme über 30 Minuten ist kostenlos und unverbindlich. Danach setzt sich der Preis aus einer einmaligen Position für Sensoren, Gateway und Einrichtung sowie einer monatlichen Pauschale für Plattform, Alarmierung und Support zusammen – beides als Festpreisangebot, nachdem wir Ihre Messstellen kennen. Zur Einordnung: Zwei Kontrollgänge pro Tag mit je fünf Minuten sind über ein Jahr rund sechzig Arbeitsstunden pro Standort, und ein einziger unbemerkt ausgefallener Tiefkühlraum kostet in der Regel mehr als die Überwachung eines ganzen Betriebs im Jahr. Was Sie bei uns nicht finden: Laufzeiten über fünf Jahre, Lizenzmodelle, deren Preis sich mit jeder Filiale unbemerkt vervielfacht, oder eine geschlossene Cloud, aus der Sie Ihre Messdaten nicht wieder herausbekommen.
Ansprechpartner ist Laurin Steipe, Geschäftsführer der Tila-Solutions GmbH. Sie erreichen ihn telefonisch unter +49 991 40228520 oder per E-Mail an info@tila-tech.de. Anschrift: Tila-Solutions GmbH, Aletsberger Straße 67, 94469 Deggendorf. Antwort in der Regel in unter einem Werktag.
HACCP steht für „Hazard Analysis and Critical Control Points“, auf Deutsch Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte. Es ist kein Gütesiegel und kein Zertifikat, sondern die Grundlage des gesetzlich geforderten Eigenkontrollsystems: Nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer ein ständiges Verfahren nach HACCP-Grundsätzen einrichten – also anhand einer eigenen Gefahrenanalyse die Stellen ermitteln, an denen die Sicherheit eines Lebensmittels kippen kann, dort Grenzwerte festlegen, die Einhaltung überwachen, bei Abweichungen korrigieren und das Ganze nachweisbar dokumentieren. Für kleine Betriebe sieht die Verordnung ausdrücklich Erleichterungen vor, die Primärproduktion ist ausgenommen.
Welche kritischen Lenkungspunkte für einen Betrieb gelten, ergibt sich aus dessen eigener Gefahrenanalyse. Wo gekühlte oder tiefgekühlte Ware im Spiel ist, gehört die Temperatur fast immer dazu. Die HACCP-Temperaturkontrolle ist die laufende Überwachung dieser Temperaturen in Kühlräumen, Tiefkühlungen, Reifekühlungen, Verkaufstheken und im Transport, inklusive festgelegter Grenzwerte, definierter Korrekturmaßnahmen und lückenloser Aufzeichnung. Ob dafür jemand zweimal täglich mit dem Thermometer geht oder ein Funksensor alle paar Minuten misst, schreibt das Gesetz nicht vor. Nachweisen müssen Sie beides.
Eine feste Zahl gibt der Gesetzgeber nicht vor. Sie müssen die Frequenz in Ihrem HACCP-Konzept selbst festlegen und begründen, sodass eine Abweichung sicher erkannt wird, bevor die Ware gefährdet ist. In der Praxis prüfen Betriebe manuell ein- bis zweimal am Tag. Bei automatischer Erfassung messen wir typischerweise alle 5 bis 15 Minuten, rund um die Uhr, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
In der Regel gilt: für die Raumüberwachung ja, für die Messung am Produkt nein. Ein fest installierter, kalibrierter Funksensor überwacht Kühlraum, Tiefkühlung oder Theke deutlich zuverlässiger als jeder Kontrollgang. Ein kalibriertes Handthermometer, zum Beispiel ein Einstechthermometer, brauchen Sie trotzdem weiter, um Kerntemperaturen bei Anlieferung, Produktion und Ausgabe zu prüfen. Beides gehört ins HACCP-Konzept, und für beides erwarten Prüfer in aller Regel einen gültigen Kalibriernachweis.
Sie muss Messwerte automatisch mit Zeitstempel speichern, ohne dass Anwender sie nachträglich ändern können, Grenzwerte je Messstelle abbilden, Abweichungen samt Alarmierung und Quittierung protokollieren, Korrekturmaßnahmen dokumentierbar machen und die Aufzeichnungen für einen beliebigen Zeitraum als PDF oder CSV exportieren. Entscheidend ist, dass sich Werte nicht unbemerkt nachträglich ändern lassen – eine frei überschreibbare Liste hat im Audit wenig Gewicht. Ebenso wichtig ist die Rechteverwaltung, damit eine Filialleitung nur ihren Standort sieht, die Qualitätssicherung aber alle.
Nein. Die Sensoren funken über LoRaWAN an ein eigenes Gateway, das lediglich eine Steckdose braucht. Wir benötigen kein WLAN-Passwort, keinen Netzwerkanschluss, keine Firewall-Freigabe und keinen VPN-Zugang. Die Sensoren werden geklebt, magnetisch befestigt oder eingehängt, es wird nicht in die Kälteanlage eingegriffen und in der Regel nicht gebohrt. Der Betrieb läuft während der Installation normal weiter.
Ein LoRaWAN-Sensor erreicht unter freier Sicht bis zu 15 Kilometer, im dicht bebauten Stadtgebiet realistisch zwei bis fünf Kilometer. Dadurch deckt ein einziges Gateway an der Zentrale oder Backstube häufig mehrere Filialen im Umkreis mit ab. Wie weit es bei Ihnen wirklich trägt, messen wir vor der Installation vor Ort, denn Metallwände von Kühlzellen dämpfen stark. Für weit entfernte Standorte setzen wir ein zusätzliches Gateway oder Mobilfunk ein.
Bis zu zehn Jahre, abhängig vom Sendeintervall und der Umgebungstemperatur. Bei einer Messung alle 15 Minuten sind acht bis zehn Jahre realistisch, bei einer Messung pro Minute deutlich weniger. Dauerfrost verkürzt die Laufzeit zusätzlich. Wir legen das Intervall deshalb gemeinsam mit Ihnen so fest, dass es zur Trägheit Ihrer Kühlung passt, und die Plattform meldet einen schwachen Batteriestand rechtzeitig vor dem Ausfall.
Weil wir mit Pufferfühlern messen. Ein nackter Luftfühler zeigt beim Öffnen der Kühlraumtür innerhalb von Sekunden mehrere Grad mehr an, obwohl die Ware selbst noch lange kalt bleibt. Ein Pufferfühler steckt in einem Medium, dessen Wärmeträgheit der Ware entspricht, und bildet damit ab, was tatsächlich mit dem Produkt passiert. Zusätzlich arbeiten wir mit einer Verzögerung: Alarm wird erst ausgelöst, wenn der Grenzwert eine definierte Zeit lang überschritten bleibt.
Dann eskaliert das System selbstständig weiter. Die Alarmkette ist mehrstufig und frei konfigurierbar: zuerst Push und E-Mail an die Schicht, dann ein automatischer Telefonanruf an den Verantwortlichen, der per Tastendruck quittiert werden muss. Bleibt die Quittierung aus, ruft das System nach einer eingestellten Wartezeit die nächste Person an, danach die Technik oder den Kälteanlagenbauer. Jeder Anruf, jede Quittierung und jede Eskalationsstufe wird mit Zeitstempel protokolliert.
Ja. Für die Fracht-Temperaturfernüberwachung setzen wir Logger mit Mobilfunk ein, die Temperatur und Position während der Fahrt übertragen. Damit sehen Sie die Kühlkette vom Kühlraum über die Verladung bis zur Übergabe beim Kunden durchgehend und ohne Übergabelücke. Für Kühltransporte ist die Norm EN 12830 maßgeblich, entsprechend zertifizierte Geräte setzen wir dort ein.
Eine einheitliche Frist nennt die EU-Hygieneverordnung nicht. Die Aufbewahrungsdauer richtet sich nach Art und Haltbarkeit des Produkts und danach, was Ihre zuständige Behörde und Ihr Zertifizierer verlangen. In der Praxis werden häufig ein bis zwei Jahre gefordert, bei lang haltbaren Produkten mehr. Bei der digitalen Erfassung ist das kein Thema mehr: Die Daten bleiben verfügbar, ohne dass jemand Ordner archivieren muss.